Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Im diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind Ehrenamtliche, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter beim Amts- oder Landgericht an Strafverfahren teilnehmen. Für den Bereich der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf sind insgesamt fünf Vertreterinnen und Vertreter als Schöffen und zwei als Jugendschöffen vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden geeignete Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Neben formellen Kriterien sollte der/die Bewerber/in aber auch persönliche Grundfähigkeiten mitbringen, wie z.B. soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt zudem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Jugendschöffen sollten nach Möglichkeit in der Jugenderziehung befähigt bzw. über Erfahrung verfügen.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Es ist nur die Aufnahme in eine Vorschlagsliste möglich – entweder als Schöffe oder als Jugendschöffe.
Interessenten können ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde bis Dienstag, 04.04.2023 beantragen. Das jeweilige Bewerbungsformular kann rechts im Downloadbereich oder unter www.schoeffenwahl2023.de (diese Seite enthält zudem umfassende Informationen für Interessierte) heruntergeladen werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Heike Hartmann (Tel.Nr. 07743/9200-24, Email: ) gerne zur Verfügung.
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