Wichtige Information an Vermieter - Wohnungsgeberbescheinigung
Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses beinhaltet die Mitwirkungspflicht der Vermieter. Zukünftig müssen Sie als Vermieter alle Ein- und Auszüge uns gegenüber melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular und geben Sie dieses ausgefüllt Ihren zukünftigen Mietern für die Anmeldung im Bürgerservice mit.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
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